Die Bezeichnung Brandy bedeutet soviel wie "Brannt" oder "Gebrannt" und ist als Abkürzung aus dem Englischen "brandywine" entstanden.
Man kann die Bezeichnung "Brandy" wohl am ehesten mit "Branntwein aus Wein" also Weinbrand (= dt. Be- zeichnung) übersetzen. Brandy (Mz.: Brandys) ist die internationale Bezeichnung für Weinbrände. Abweichend hiervon bezeichnet man die Weinbrände in Frankreich als Eau de Vie de Vin, die Weinbrände aus Frankreich aus dem Gebiet Charente als Cognac und die Weinbrände aus Frankreich aus dem Gebiet Gascogne als Armagnac. Beide letztere sind geschützte Herkunfstbezeichnungen. Frucht-Brandy muss die Bezeichnung der verwendeten Frucht tragen und zählt zu den Likören z.B. Cherry Brandy.
Zur Brandy-Herstellung gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorgaben:
Spanien ist das Land mit der wahrscheinlich längsten Brandy-Tradition Europas und ist der größte Brandy-Produzent der Welt. 90 Prozent der spanischen Brandys kommen aus der Region Jerez de la Frontera an der Atlantikküste. Er ist seit 1987 als "Brandy de Jerez" geschützt und wird seitdem von einem Kontrollorgan - dem Consejo regulador - auf strenge Kriterien bei der Produktion hin überwacht. Er ist weltweit der einzige Brandy mit einer von der EU zugelassenen Herkunftsbezeichnung. Wie auchCognac und Weinbrand muss der spanische Brandy zu 100 % aus Wein gebrannt sein. Allerdings gilt für spanischen Brandy ein ganz besonderes Verfahren zur Destillation, denn es werden zwei völlig verschiedene Destillate verwendet (Holandas und Destilados). Die Holandas bestehen zu 60 bis 65 % aus Alkohol und können als eigentliche Träger des Brandy-Aromas bezeichnet werden. Die Destilados haben einen Alkoholgehalt von 84 bis 86 %, sind aromatisch eher neutral und sorgen in Kombination mit den eigentlichen Aromaträgern für einen leichteren und feineren Geschmack. Von ganz besonderer Bedeutung ist beim spanischen Brandy das Verfahren zur Lagerung und Alterung (Solera-Verfahren), welches man bei der Herstellung von Cognac oder Weinbrand nicht kennt. Zumeist erfolgt die Lagerung in Fässern amerikanischer weißer Steineiche, die in aller Regel zuvor bereits zur Sherry-Lagerung dienten.
Dem Solera-Verfahren (oder Solera-System) ist die jahrgangsweise Lagerung unbekannt. Vielmehr haben die jeweiligen Destillate im Laufe ihrer Reifeperiode eine bestimmte Anzahl von Fass-Reihen "zu durchwandern". Nach dem ersten Jahr wird hierbei nur ein Teil des jungen Destillats entnommen und in ein Fass der zweiten Reihe gefüllt, aus dem man wiederum einen Teil in ein Fass der dritten Reihe gepumpt hat. Die Fässer der ersten Reihe werden durch ein frisches, völlig ungealtertes Destillat erneut aufgefüllt. Nur das Destillat aus der letzten Reihe dient zur Herstellung des endgültigen Brandys.
Je nach Brandy kann die Anzahl der Solera-Stufen unterschiedlich sein, vom hochwertigen Brandy "Gran Duque d'Alba Oro" derBodega "Williams & Humbert" ist zum Beispiel ein 12-stufiges Solera-Verfahren bekannt. Ergebnis dieses aufwändigen Verfahrens ist, dass eine über Jahrzehnte - zum Teil über Jahrhunderte - gleich bleibende Qualität gewährleistet ist. Das Solera-Verfahren findet seinen Abschluss mit der Mischung der Holandas und Destilados und der erneuten, zum Teil mehrere Monate (oder auch Jahre) andauernden, Lagerung. So vereinigen sich die einzelnen Bestandteile zur vollendeten Harmonie. Der Trinkstärke-Alkoholgehalt (für Brandys de Jerez gilt ein Alkoholgehalt von 36 % bis 45 % vol.) wird durch die Zusetzung von Wasser erreicht.
Der spanische Brandy kennt drei unterschiedliche Qualitätsstufen:
Der norwegische Brandy besteht in aller Regel aus gebranntem Wein unter Zusatz von einheimischem Alkohol, der zumeist aus Kartoffeln gewonnen wird.
In den Vereinigten Staaten versteht man unter Brandy in- und ausländische Alkoholika, die aus reinem Weinalkohol hergestellt werden, so z. B. auch Cognac oder Weinbrand.
In Ungarn wird ein aus Traubenweindestillat (unter Zusatz von Aromastoffen) hergestelltes Erzeugnis als Brandy bezeichnet.
Die EU hat zum Thema "Brandy" folgende Richtlinien aufgestellt:
Nach den Begriffsbestimmungen für Spirituosen ist Brandy eine Spirituose, deren Alkohol zu mindestens 50 % aus Branntwein stammt und zum anderen aus einem Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol. destilliert wurde, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl A und einen Methanolgehalt von höchstens 200 g/hl A aufweist. Das Erzeugnis muss in Eichenholzfässern gereift sein, und zwar mindestens 6 Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens 12 Monate bei Verwendung größerer Fässer. Der Mindestalkoholgehalt beträgt im allgemeinen 36 % vol, für deutschen Weinbrand 38 % vol. Brandy darf in der Aufmachung nach den Europäischen Begriffsbestimmungen in keinerlei Form den der genannten Spirituose vorbehaltenen Gattungsbegriff führen, wenn ihnen Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde.
Weltweit ist der "Brandy de Jerez" aus der spanischen Region Jerez de la Frontera der einzige Brandy, für den die EU eine Herkunftsbezeichnung zugelassen hat.
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